Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung

Kategorie: Steuern und Recht | 12. September 2024

Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im . . . ...

Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte . . . ... [weiterlesen]

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen . . .

Zum 1. Januar 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv