OLG Düsseldorf gibt OPAL Gasleitung zur vollständigen Nutzung frei
Kategorie: Recht | 25. Oktober 2017
Das OLG Düsseldorf hat die Eilanträge der polnischen Antragstellerinnen PGNG und PGNiG, die weitere Vermarktung der Transportkapazitäten der Gas-Pipeline einstweilen einzustellen, abgelehnt. Damit ist vorerst die Vermarktung der gesamten Kapazität der Gaspipeline wiederhergestellt (Az. VI-3 Kart 1203/16 [V]).
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Quelle: www.datev.de