OLG Hamm entscheidet über Nährwertangaben auf Müsliverpackung

Kategorie: Recht | 14. Juni 2019

Das OLG Hamm hat in einer Wettbewerbsstreitigkeit des vzbv gegen einen Hersteller von Lebensmitteln über die erforderlichen Nährwertangaben auf der Vorderseite der Verpackung eines Knuspermüslis entschieden (Az. 4 U 130/18). Die freiwillige, wiederholende Nährwertangabe auf der Vorderseite der Verpackung des Knuspermüslis werde den Vorgaben der Verordnung gerecht.

Weitere Informationen: OLG Hamm entscheidet über Nährwertangaben auf Müsliverpackung

Quelle: www.datev.de

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