OLG Koblenz: "Zweitlotterien" sind keine Lotterien

Kategorie: Recht | 27. August 2019

„Zweitlotterien“, bei denen gegen Entgelt auf den Ausgang von Ziehungen der Lotterien staatlicher Lotterieanbieter getippt wird, sind keine Lotterien im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az. 9 U 1359/18).

Weitere Informationen: OLG Koblenz: "Zweitlotterien" sind keine Lotterien

Quelle: www.datev.de

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