OLG Naumburg verwirft die Berufung des Käufers eines Audi gegenüber der Volkswagen AG als unzulässig
Kategorie: Recht | 23. Oktober 2019
Eine Berufungsbegründung, die weitgehend aus Textbausteinen besteht, reicht für die Zulässigkeit der Berufung nicht aus. Aus diesem Grund hat das OLG Naumburg die Berufung des Käufers eines Audi, der von der Volkswagen AG Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verlangte, als unzulässig verworfen (Az. 1 U 168/18).
Weitere Informationen: OLG Naumburg verwirft die Berufung des Käufers eines Audi gegenüber der Volkswagen AG als unzulässig
Quelle: www.datev.de