OLG Stuttgart bestimmt Zuständigkeit für Schadensersatzklagen gegen EY von Aktionären der Wirecard AG
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2021
Das OLG Stuttgart entschied, dass das LG München I als zuständiges Gericht über Schadensersatzklagen von Aktionären der Wirecard AG mit Sitz in München zu entscheiden hat, auch wenn die Klagen nur gegen die Ernst & Young GmbH mit Sitz in Stuttgart gerichtet sind und nicht zugleich die Wirecard AG verklagt wird (Az. 12 AR 6/21 bis 12 AR 17/21).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de