Online-Handel: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Kategorie: Recht | 10. Juli 2019

Der EuGH entschied, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, sondern dass auch ein anderes Kommunikationsmittel ausreicht, über das der Verbraucher schnell mit dem Unternehmen in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann (Rs. C-649/17).

Weitere Informationen: Online-Handel: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Quelle: www.datev.de

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