Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden

Kategorie: Steuern und Recht | 19. September 2024

Der EuGH entschied zur Frage, ob Booking.com Hotels mittels „Bestpreisklauseln“ untersagen darf, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal (Rs. C-264/23).

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Quelle: www.datev.de

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