Onlineshop darf Expresszuschlag nicht voreinstellen
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Juni 2024
Das OLG Karlsruhe hat dem Versandhändler Pearl untersagt, im Onlineshop für einzelne Produkte den Expressversand voreinzustellen. Der Expressversand kostet Kund:innen einen Euro mehr als der Standardversand. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (Az. 14 U 134/23).
Quelle: www.datev.de