Optische und akustische Warnhinweise kurz vor Schließen der U-Bahn-Türen stellen hinreichende Sicherheitsvorkehrungen dar
Kategorie: Recht | 16. Januar 2018
Das AG Nürnberg erachtet die akustischen und optischen Warnsignale, welche vor dem Schließen von U-Bahntüren der Nürnberger U-Bahn zu hören und zu sehen sind, für ausreichend. Das LG Nürnberg hat diese Auffassung bestätigt (Az. 8 S 5719/17).
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Quelle: www.datev.de