Ortsumgehung Bensersiel und des darauf stattfindenden öffentlichen Straßenverkehrs rechtswidrig
Kategorie: Recht | 23. November 2017
Laut VG Oldenburg ist die Ortsumgehung Bensersiel und der darauf stattfindende Straßenverkehr rechtswidrig. Die Nutzung der Klägergrundstücke durch die Stadt Esens müsse unterbunden werden (Az. 5 A 2233/16).
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Quelle: www.datev.de