OVG bestätigt Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Seit dem 1. Januar 2013 sind die Polizeivollzugsbediensteten im Land Brandenburg verpflichtet, Namensschilder auf ihrer Dienstuniform zu tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat dies nun bestätigt und die Klagen zweier Polizeibeamter abgewiesen (Az. OVG 4 B 3.17, OVG 4 B 4.17).

Weitere Informationen: OVG bestätigt Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern

Quelle: www.datev.de

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