Parteiengesetz verdrängt Informationsfreiheitsgesetz nicht

Kategorie: Recht | 27. April 2018

Laut OVG Berlin-Brandenburg wird der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht durch Veröffentlichungspflichten nach dem Parteiengesetz verdrängt (Az. OVG 12 B 6.17, OVG 12 B 7.17).

Weitere Informationen: Parteiengesetz verdrängt Informationsfreiheitsgesetz nicht

Quelle: www.datev.de

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