Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen
Kategorie: Recht | 18. Februar 2019
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Patienten sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen müssen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt (Az. L 16 KR 324/18).
Weitere Informationen: Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen
Quelle: www.datev.de