Pauschale Berücksichtigung von anderen Corona-Hilfen auf die „Coronahilfen Profisport“ ist rechtswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 9. Dezember 2024
Das Abrechnungsverfahren des Bundes für das Förderprogramm „Coronahilfen Profisport“ ist rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden und die hierauf beruhenden Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide des Bundesverwaltungsamts aufgehoben (Az. 16 K 1945/23, 16 K 4173/23).
Quelle: www.datev.de