Pauschalreise: Kein Rücktritt durch Nichterscheinen

Kategorie: Steuern und Recht | 12. August 2024

Das AG München entschied, dass das Nichterscheinen am Flughafen aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn führt (Az. 242 C 15369/23).

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Quelle: www.datev.de

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