Pauschalreise: Kein Rücktritt durch Nichterscheinen
Kategorie: Steuern und Recht | 12. August 2024
Das AG München entschied, dass das Nichterscheinen am Flughafen aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn führt (Az. 242 C 15369/23).
Quelle: www.datev.de