Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2019
Kategorie: Steuern | 14. Dezember 2018
Das BMF gibt die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-06).
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Quelle: www.datev.de