Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2020
Kategorie: Steuern | 3. Dezember 2019
Das BMF gibt die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 – S-1547 / 19 / 10001 :001).
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Quelle: www.datev.de