Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Februar 2024
Das BMF gibt die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV D 3 – S-1547 / 19 / 10001 :005).
Quelle: www.datev.de