Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

Kategorie: Recht | 12. März 2019

Die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen soll auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU mit britischen Werten möglich bleiben. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005) vor.

Weitere Informationen: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

Quelle: www.datev.de

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