Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat abführen
Kategorie: Recht | 29. März 2018
Laut BVerwG sind gewerbliche Pfandleiher verpflichtet, nicht rechtzeitig vom Verpfänder abgeholte Überschüsse aus der Pfandverwertung an den Staat abzuführen (Az. 8 C 9.17).
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Quelle: www.datev.de