Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht
Kategorie: Recht | 11. Mai 2018
Das VG Mainz entschied, dass von einem in den Außenbereich hinein gebauten Pferdestall keine unzumutbaren Belästigungen ausgehen etwa durch Geruch für das am Rande einer Gemeinde liegende Wohngrundstück (Az. 3 K 289/17).
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Quelle: www.datev.de