Pflichtteil mit Darlehensschuld verrechnet – Erbin muss nicht zahlen
Kategorie: Recht | 26. Januar 2018
Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 62/16).
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Quelle: www.datev.de