Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens an der Moselschleife Zeller Hamm rechtswidrig

Kategorie: Recht | 14. Mai 2018

Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Errichtung eines Sportboothafens am Hang der Moselschleife Zeller Hamm ist rechtswidrig, da der Beschluss nicht vollständig von der Entscheidungskompetenz der handelnden SGD Nord abgedeckt und daher aufzuheben ist. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 11169/17.OVG, 1 A 11170/17.OVG).

Weitere Informationen: Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens an der Moselschleife Zeller Hamm rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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