Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ ist rechtmäßig

Kategorie: Recht | 29. August 2018

Das OVG Niedersachsen hat die Klage der Hansestadt Lüneburg gegen die der DB Station & Service AG erteilte Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 24. August 2016 für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ abgewiesen (Az. 7 KS 108/16).

Weitere Informationen: Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ ist rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

APAS: Geschäftsordnung aktualisiert . . .

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv