Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Kategorie: Recht | 17. September 2019
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 15 A 4753/18).
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Quelle: www.datev.de