Polizei: Einheitliche Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig

Kategorie: Recht | 28. Juni 2018

Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 163 cm für männliche und weibliche Bewerber für den nordrhein-westfälischen Polizeivollzugsdienst ist rechtmäßig. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen in drei Fällen von Klägerinnen aus Oberhausen, Rheinberg und Kleve entschieden, die diese Körpergröße unterschreiten (Az. 6 A 2014/17, 6 A 2015/17, 6 A 2016/17).

Weitere Informationen: Polizei: Einheitliche Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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