Polizei findet Unfallauto nicht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Kategorie: Recht | 27. November 2017
Finden weder Streifenbeamte noch Notrufbeamte nach einem nächtlichen Unfall das Unfallauto, kann ihnen keine Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden. So entschied das LG Augsburg (Az. 34 O 1568/17).
Weitere Informationen: Polizei findet Unfallauto nicht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Quelle: www.datev.de