Polizei muss über die Bewerbung eines HIV-Infizierten neu entscheiden

Kategorie: Recht | 18. Juli 2019

Die Einstellung als Polizeikommissar-Anwärter darf im Fall des Klägers nicht wegen HIV-Infektion abgelehnt werden. Das VG Hannover hat die beklagte Polizeiakademie Niedersachsen verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers neu zu entscheiden, bei dem eine mehrjährig und erfolgreich therapierte HIV-Infektion besteht (Az. 13 A 2059/17).

Weitere Informationen: Polizei muss über die Bewerbung eines HIV-Infizierten neu entscheiden

Quelle: www.datev.de

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