Polnische Rechtsvorschriften über Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts im Widerspruch zum Unionsrecht

Kategorie: Recht | 26. Juni 2019

Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts stehen im Widerspruch zum Unionsrecht. Die streitigen Maßnahmen verstoßen gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit. So entschied der EuGH (Rs. C-619/18).

Weitere Informationen: Polnische Rechtsvorschriften über Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts im Widerspruch zum Unionsrecht

Quelle: www.datev.de

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