Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers/Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer

Kategorie: Steuern | 17. Juli 2020

Das BMF hat zur Anwendung diverser BFH-Urteile zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen und das UStAE entsprechend angepasst (Az. III C 2 – S-7280-a / 19 / 10001 :001).

Weitere Informationen: Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers/Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer

Quelle: www.datev.de

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