Praxis ohne Übernachtungsmöglichkeit ist keine "Praxisklinik" – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Zahnarztes zurück

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2018

Der BGH hat die Beschwerde eines Zahnarztes gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Az. I ZR 58/18). Damit ist das Urteil des OLG Hamm rechtskräftig geworden (Az. I-4 U 161/17). Dieses hatte den Zahnarzt verurteilt, für seine Praxis nicht mehr mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ zu werben. Die Wettbewerbszentrale hatte den Begriff als irreführend beanstandet, weil der Zahnarzt keine Möglichkeit hatte, Patienten stationär aufzunehmen.

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Quelle: www.datev.de

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