Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 12. September 2018

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die WPK stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse und gibt dazu Praxishinweise zu den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen.

Weitere Informationen: Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

APAS: Geschäftsordnung aktualisiert . . .

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv