Preisklauseln für Basiskonto unangemessen
Kategorie: Recht | 27. Februar 2019
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie Kosten von 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos unangemessen hoch und damit unwirksam sind (Az. 19 U 104/18).
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Quelle: www.datev.de