Private Krankenversicherungen dürfen die Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken
Kategorie: Recht | 13. Oktober 2017
Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Versicherte in allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung unwirksam ist (Az. 12 U 107/17).
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Quelle: www.datev.de