Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet

Kategorie: Recht | 30. Oktober 2017

Das OVG Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte („Drittsendezeiten“) in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen (Az. 2 B 11451/17.OVG).

Weitere Informationen: Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet

Quelle: www.datev.de

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