Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet
Kategorie: Recht | 30. Oktober 2017
Das OVG Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte („Drittsendezeiten“) in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen (Az. 2 B 11451/17.OVG).
Weitere Informationen: Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet
Quelle: www.datev.de