Professoren können in NRW staatlich anerkannte Bausachverständige sein
Kategorie: Recht | 21. November 2017
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied in einem Grundsatzurteil, dass Hochschullehrer, die im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit im eigenen Büro als Sachverständige tätig sind, als Sachverständige nach der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung staatlich anerkannt werden können. Diese Möglichkeit sei in vielen anderen Bundesländern vorgesehen (Az. 4 A 2563/15).
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Quelle: www.datev.de