Protestcamp der Braunkohlegegner in Kerpen-Manheim rechtlich keine Versammlung

Kategorie: Recht | 2. November 2017

Das VG Aachen hat den Eilantrag abgelehnt, mit dem der Antragsteller die vorläufige Feststellung begehrt hatte, dass es sich bei dem von ihm für die Zeit vom 4. bis 6. November 2017 angemeldeten „International Camp für Climate Justice“ in Kerpen-Manheim um eine grundgesetzlich geschützte Versammlung handelt (Az. 6 L 1733/17).

Weitere Informationen: Protestcamp der Braunkohlegegner in Kerpen-Manheim rechtlich keine Versammlung

Quelle: www.datev.de

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