Prozess für Umgangs- und Namensrecht eines Kindes führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Kategorie: Steuern | 15. März 2019

Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Nachnamens eines minderjährigen Kindes sowie mit dem Umgangsrecht für dieses Kind entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 2 K 750/17).

Weitere Informationen: Prozess für Umgangs- und Namensrecht eines Kindes führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Quelle: www.datev.de

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