Prozesskostenhilfeantrag eines früheren Medienunternehmers zurückgewiesen

Kategorie: Recht | 26. April 2018

Das LG Osnabrück hat den Antrag eines früheren Geschäftsführers und Gesellschafters einer Verlagsgesellschaft in Osnabrück auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg biete (Az. 5 O 3001/165).

Weitere Informationen: Prozesskostenhilfeantrag eines früheren Medienunternehmers zurückgewiesen

Quelle: www.datev.de

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