Prozesskostenhilfeantrag eines früheren Medienunternehmers zurückgewiesen
Kategorie: Recht | 26. April 2018
Das LG Osnabrück hat den Antrag eines früheren Geschäftsführers und Gesellschafters einer Verlagsgesellschaft in Osnabrück auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg biete (Az. 5 O 3001/165).
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Quelle: www.datev.de