Prüferbestellung nicht in der Akte – neuer Prüfungsversuch?
Kategorie: Recht | 19. August 2019
Mögliche Fehler bei der Bestimmung von Prüfern begründen nicht zwangsläufig einen Anspruch des Studierenden auf nochmaligen Prüfungsversuch. Die Umstände des Einzelfalls sind hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 101/19.MZ).
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Quelle: www.datev.de