Prüfungsbefugnis von vBP für Finanzdienstleistungsinstitute durch die Änderung des § 340k Abs. 4 HGB im Rahmen des AReG entfallen

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 9. Februar 2018

Die WPK erinnert daran, dass § 340k Abs. 4 HGB im Rahmen des AReG vollständig neu gefasst wurde und die Prüfungsbefugnis von vereidigten Buchprüfern für Finanzdienstleistungsinstitute entfallen ist.

Weitere Informationen: Prüfungsbefugnis von vBP für Finanzdienstleistungsinstitute durch die Änderung des § 340k Abs. 4 HGB im Rahmen des AReG entfallen

Quelle: www.datev.de

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