Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Kategorie: Recht | 27. Februar 2018

Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine ist nicht verpflichtet, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt. So entschied der BGH (Az. VI ZR 489/16).

Weitere Informationen: Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Keine BGH-Fachanwaltschaft – Singularzulassung bleibt! . . .

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern stimmten am 22.01.2025 . . . ... [weiterlesen]

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuersatzung . . .

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Universitätsstadt . . . ... [weiterlesen]

Archiv