Psychische Erkrankung eines Ersthelfers wird nicht entschädigt
Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019
Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anerkennung als Wie-Berufskrankheit kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung – wie z. B. eine posttraumatische Belastungsstörung – nicht in die Verordnung als Berufskrankheit aufgenommen ist, aber aufgrund neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Aufnahme vorliegen. Wissenschaftliche Erkenntnisse dafür, dass allein die wiederholte Erfahrung von Ersthelfern mit traumatischen Ereignissen bei anderen Personen generell ursächlich sei, eine PTBS zu verursachen, bestünden lt. LSG Hessen jedoch nicht (Az. L 3 U 145/14).
Weitere Informationen: Psychische Erkrankung eines Ersthelfers wird nicht entschädigt
Quelle: www.datev.de