Quarantäne-Kosten bei fehlerhafter Todesbescheinigung
Kategorie: Recht | 2. Januar 2019
Das LG Köln wies darauf hin, dass ein Land als Rechtsträger nur dann für Schäden haftet, wenn die verletzte Amtspflicht die Person bzw. das Rechtsgut schützen will, welches geschädigt wurde. Das Infektionsschutzgesetz diene der Vorbeugung vor übertragbaren Krankheiten und damit dem Gesundheitsschutz, nicht hingegen dem Schutz des Vermögens der von Quarantänemaßnahmen betroffenen Personen (Az. 5 O 286/18).
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Quelle: www.datev.de