Rabatte bei der Vermittlung von ärztlichen Behandlungsleistungen
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Dezember 2023
Die Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis darf für ihre Tätigkeit mit einem Rabatt von 20 % werben, wenn sie diesen Rabatt selbst trägt und die von ihr vermittelten Ärzten vollständig auf Basis der GOÄ honoriert werden. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 82/23).
Quelle: www.datev.de