Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

Kategorie: Recht | 19. April 2018

Laut BGH darf die Stadt Frankfurt, nach dem der Mietvertrag zwischen ihr und der Hippodrom GmbH über die Frankfurter Pferderennbahn aufgehoben wurde, von dem von der GmbH mit dem Rennbetrieb beauftragen Frankfurter Rennclub die Räumung und Herausgabe des Galopprennbahngeländes in Frankfurt am Main verlangen, denn der Mietaufhebungsvertrag sei nicht sittenwidrig gewesen (Az. XII ZR 76/17).

Weitere Informationen: Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

Quelle: www.datev.de

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