Rat nimmt befristete Mehrwertsteuerbefreiung für „Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung“ an
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Juli 2021
Der Rat der EU hat eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie angenommen, mit der als Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren und bestimmte Lieferungen eingeführt wird. Die Richtlinie wird es der Kommission und den EU-Agenturen erleichtern, Waren und Dienstleistungen zu erwerben, um sie im Kontext der anhaltenden Gesundheitskrise kostenlos an die Mitgliedstaaten zu verteilen.
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Quelle: www.datev.de