Rechtliche Gestaltung im Zusammenhang mit Bondstripping kann missbräuchlich sein
Kategorie: Steuern | 16. Juli 2019
Das FG Düsseldorf hat zu der steuerlichen Behandlung einer Gestaltung Stellung genommen, bei der mittels eines sog. Bondstrippings der Unterschied zwischen dem Abgeltungssteuersatz und dem individuellen Einkommensteuertarif genutzt werden sollte, um Steuervorteile zu erlangen (Az. 1 K 2163/16).
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Quelle: www.datev.de