Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts
Kategorie: Recht | 23. April 2019
Der BGH entschied, dass auf die rechtliche Abstammung eines in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen Kindes deutsches Recht Anwendung findet, wenn das Kind entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller beteiligten Personen ohne vorherige Abstammungsentscheidung alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht worden ist (Az. XII ZB 530/17).
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Quelle: www.datev.de